Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen der Badan Ausbau GmbH, Alzeyer Straße 64, 65934 Frankfurt am Main

Es folgen die allgemeinen Geschäftsbedingungen:

Stand: 01.09.2025

Für Firmen gelten die Klauseln der VOB Teil B und VOB Teil C als allgemein vereinbarte Vertrags-bedingungen.

Für Privatkunden gelten die Klauseln des BGB als allgemein vereinbarte Vertragsbedingungen.

Abweichend von den Bestimmungen in der VOB Teil B für Firmenkunden sowie BGB für Privatkunden gelten die allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen der Badan Ausbau GmbH wie folgt.

1.1 Angebotsfristen

Unsere Angebote sind 4 Wochen ab Erstellungsdatum gültig. Ausschließlich und nur innerhalb dieser Frist können wir eine Garantie für ansteigende Material- und Lohnpreiserhöhungen gewähren und etwaige Angebotssummensteigerungen vermeiden.

1.2 Zahlungsziele / Fälligkeiten

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart oder auf der Rechnung vermerkt, sind Rechnungen innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Erstellungsdatum ohne Abzug zu begleichen.

Bei Zahlungsverzug werden bankübliche Zinsen und Bearbeitungsgebühren für zusätzlichen Büroaufwand fällig. Unberechtigter nicht vereinbarter Abzug oder Skontoabzug wird sofort nachgefordert.

Die Badan Ausbau GmbH behält sich vor, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Abschlagsrechnungen zu stellen (z. B. für Fremdleistungen wie Gerüsterstellung, Entsorgungsaufwand, Materiallieferungen, bereits erfolgte Arbeiten usw.).

Bei Auftragsstornierungen können Kosten anfallen, für Planung sowie evtl. bereits bestellte Materialien, sowie deren Rücknahme – Stornokosten. Bei Stornierung erst 30 Tage vor Ausführungsbeginn, werden mindestens 20% der Auftragssumme fällig.

1.3 Abschläge

Ist nichts anderes vereinbart, ist ab einer Auftragssumme von 5.000€ brutto, spätestens 14 Tage vor Ausführungsbeginn eine Abschlagszahlung in Höhe von 40 % der Angebotsbruttosumme zu entrichten, für Baustelleneinrichtung, Materialbestellung sowie Materialanlieferung.

Bei Aufträgen über 10.000€ werden darüber hinaus weitere Abschläge wie folgt in Rechnung gestellt: Ein weiterer Abschlag über 20 % wird fällig, wenn etwa ca. 1/3 der geplanten Arbeiten fertiggestellt wurde. Weitere 20 % fällig, wenn ca. 2/3 der Arbeiten fertiggestellt sind. Die restlichen 10 % sind nach Fertigstellung innerhalb 14 Tagen ohne Skonto zu bezahlen, wenn hierzu nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Das gelieferte und verarbeitete Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Abschlags- sowie Schlussrechnungen Eigentum der Badan Ausbau GmbH.

Bei Versicherungsschäden, die der Kunden oder dessen Versicherung übernehmen muss, muss der Kunde gegenüber der Badan Ausbau GmbH in Vorleistung gehen muss. Der Kunde/AG erhält die Erstattung dann von seiner Versicherung. Unsere Zahlungsbedingungen sind angegeben.

1.4 Rechnungsanschrift / Anschrift des Bauvorhabens sowie Eigentümeranschrift

Ist es der Fall, dass die schriftliche Auftragserteilung durch eine zweite Person an unsere Firma erteilt wird, muss unserem Unternehmen mitgeteilt werden, dass der Auftraggeber nicht zugleich der Eigentümer ist und muss zugleich der Badan Ausbau GmbH die Daten des Eigentümers bekannt geben und in diesem Fall eine Vollmacht vom Eigentümer vorgelegt werden. Ist das nicht der Fall, so kann es sich eventuell um eine strafbare Handlung handeln, die Regressforderungen möglich machen. Sollte die Anschrift des Bauvorhabens von der Rechnungsanschrift abweichen, muss dies vom Auftraggeber bei Auftragserteilung unaufgefordert bekannt gegeben werden. Sollte sich die Rechnungsanschrift während der Ausführung der Arbeiten ändern, ist der Auftraggeber verpflichtet, uns dies umgehend mitzuteilen. Sollte dies versäumt werden, stellen wir die anfallenden Kosten für Zahlungsverzug sowie für erhöhten Büroaufwand, wie Rechnungsumschreibung, Porto usw. dem Auftraggeber gesondert in Rechnung. Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche Angaben uns unverzüglich nach Änderung mitzuteilen sind.

1.5 Auftragserteilung

Wir weisen darauf hin, dass nur schriftliche Auftragserteilungen berücksichtigt und entgegen-genommen werden können. Nach Überprüfung Ihres Auftrags durch uns erhalten Sie eine Auftragsbestätigung. Für private Kunden/AG gilt, dass auch Zusatzleistungen vor Ausführung beauftragt werden müssen.

1.6 Auftragsstornierung

Bitte beachten Sie, dass Auftragsstornierungen nur schriftlich innerhalb von 48 Stunden nach Eingang Ihrer Auftragserteilung und vor Beginn der geplanten Arbeiten akzeptiert werden können. Diese Frist hat den Hintergrund, dass nach Ablauf bereits Materialen verbindlich bestellt werden müssen und auch schon ein bestimmter Büroaufwand angefallen ist. Auch werden nach Ablauf der 48-stündigen Frist dem Auftraggeber bereits entstandene Kosten für Fremdleistungen (z. B. Gerüstbauer, Entsorgungsunternehmen, Genehmigungen der Stadt o. d. Landkreises usw.) in voller Höhe in Rechnung gestellt. Sollte es sich um größere Arbeiten handeln, die von unserem Hause terminiert werden müssen, fällt eine Stornogebühr von mindestens 20% der Netto-Auftragssumme an zzgl. der eventuell bestellten Materialien oder die ggfs. Rückgabe-Stornogebühren. Höflich weisen wir darauf hin, dass diese Vorgehensweise für fachbezogene Arbeiten aller Art, d. h. auch für Arbeiten im (Reparatur- und Dienstvertrag) Wartungssektor einzuhalten ist.

1.7 Arbeiten im Nachweis – Regiearbeiten / Dienstvertrag

Arbeitsstunden werden ungeachtet des Arbeitsumfanges je Mitarbeiter und Einsatz aufgerundet voll abgerechnet. Bei über 5 Arbeitsstunden wird immer auf volle Arbeitstage aufgerundet, sofern in dieser Zeit nicht ohnehin Vertragsleistungen erbracht werden.

Fahrtzeit, Ladezeit sowie Zeiten für Materialbesorgung sind Arbeitszeit und werden als solche in Rechnung gestellt.

Je nach Einsatzort berechnen wir eine Fahrzeugkostenpauschale in Abhängigkeit der Entfernung zum Firmensitz, eingestuft nach Anfahrtszonen. Zum Beispiel Zone 1 ca. 5km Umkreis, Zone 2 ca. 8km Umkreis usw.

Werden Baustellen trotz Terminen und Absprachen vergeblich angefahren müssen wir die hieraus resultierenden Kosten in Rechnung stellen.

Müssen die Arbeiten aus bauseitigen Gründen bzw. auf bauseitige Anordnung oder durch witterungsbedingte Unterbrechungen in Teilabschnitten ausgeführt oder unterbrochen werden, so müssen wir die hieraus resultierenden Mehrkosten in Rechnung stellen. Forderungen seitens des Kunden/AG aufgrund von Überschreitungen von Vertragsterminen sind nicht zulässig.

1.8 Stundenverrechnungssätze

Unsere aktuellen Stundensätze erfahren sie gerne auf Anfrage oder entnehmen Sie unseren Angeboten.

1.9 Nachtarbeit-, Wochenend- und sonstige Zuschläge auf Basis unserer Stundensätze

Sofern nichts gegenteiliges vertraglich vereinbart wurde, gelten folgende Zuschlagssätze der Badan Ausbau GmbH:

Montag bis Freitag von 20:00 Uhr - 06:00 Uhr beträgt der Zuschlag 25% zu unseren Stundensätzen,
Samstag von 20:00 - 06:00 Uhr beträgt der Zuschlag 25% zu unseren Stundensätzen,
Sonn- und Feiertags von 06:00 - 20:00 Uhr beträgt der Zuschlag 50% zu unseren Stundensätzen,
Sonn- und Feiertags von 20:00 - 06:00 Uhr beträgt der Zuschlag 100% zu unseren Stundensätzen.
Im Zeitraum 23. Dezember bis 01. Januar beträgt der Zuschlag 100% zu unseren Stundensätzen.

Die Zuschläge fallen für alle Arbeitsstunden in den genannten Zeiträumen an – auch auf vertragliche Leistungen, die grundsätzlich per Einheitspreispositionen abgerechnet werden.

1.8 Widerrufsrecht / Rücktrittsrecht

Bei Nicht-Zahlung von berechtigten Forderungen hat die Badan Ausbau GmbH das Recht die Leistungserbringung auszusetzen oder den Vertrag fristlos zu kündigen. Die Zahlungsforderungen bleiben davon unberührt.

1.9 Leistungsverzeichnis / Abnahme

Bei Arbeitsleistungen, die nicht auf Stundenlohnarbeiten (Regiearbeiten/Nachweisarbeiten) durchgeführt werden und uns ein Leistungsverzeichnis vom Auftraggeber vorliegt, werden die enthaltenen Maße sowie Massen übernommen und der Auftraggeber haftet für die Richtigkeit der Angaben und seiner Leistungstexte.

Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß.

Müssen die Arbeiten aus bauseitigen Gründen bzw. auf bauseitige Anordnung oder durch witterungsbedingte Unterbrechungen in Teilabschnitten ausgeführt oder unterbrochen werden, so müssen wir die hieraus resultierenden Mehrkosten in Rechnung stellen. Ferner gelten unsere Zuschläge (AGB 1.9) auch für Arbeiten gemäß Leitungsverzeichnis/Angebot wenn wir auf Anweisung des Auftraggebers oder einer durch ihn bevollmächtigten Person Außerhalb der normalen Arbeitszeiten unserer Monteure arbeiten sollen.

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass für den gesamten Ausführungszeitraum der Bau- und Arbeitsmaßnahmen der Auftraggeber selbst oder eine durch ihn bevollmächtigte Person bei Bedarf als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Diese Voraussetzung ist notwendig, da es während der Arbeiten zu Zusatzleistungen, Vertragsänderungen aufgrund von geänderten Arbeitsbedingungen kommen kann und die Stundenlohnarbeiten abgezeichnet werden müssen. Sollte das nicht der Fall sein, zählen die Rapporte als unterschrieben, sprich akzeptiert. Gegebenenfalls sind diese Voraussetzungen durch den Auftraggeber nicht gegeben, hierdurch ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten unmittelbar bis zur Klärung des jeweiligen Sachverhalts einzustellen. Für die eventuellen Zeitverzögerungen und die damit eventuell entstehenden Mehrkosten hat der Auftraggeber aufzukommen.

Der Auftraggeber persönlich, oder eine durch ihn bevollmächtigte Person muss unmittelbar nach Fertigstellung der von uns durchgeführten Arbeiten vor Ort das Bauvorhaben abnehmen. Dies ist durch den Auftraggeber sicher zu stellen! Sollte dies nicht der Fall sein, gelten die von uns durchgeführten Arbeiten als abgenommen. Auch durch das abbauen von Gerüsten sowie durch Arbeiten von Folgegewerken oder Nutzung, gelten von uns durchgeführten Arbeiten als abgenommen.

Wie verweisen darauf, das Gesonderten Abnahmetermine, kostenpflichtig zu unseren aktuellen Stundensätzen in Rechnung gestellt werden. Unsere aktuellen Stundensätze erfahren sie gerne auf Anfrage.

1.10 Material- und Produktgarantie

Die Badan Ausbau GmbH kann für Produkte keinerlei Haftung (Produkthaftung) und Gewährleistung übernehmen. Eine Material- und Produktgewährleistung erhalten Sie ausschließlich nur vom Produkthersteller selbst. Diese sind gesondert zu erfragen bzw. zu beantragen. Die Hersteller haben Datenblätter, die der Auftraggeber vom Produkt Hersteller erhalten kann.

1.11 Gewährleistung

Für Geschäftskunden gelten die in der VOB/B geregelten Gewährleistungsansprüche. Diese müssen von beiden Vertragspartnern schriftlich festgehalten und unterzeichnet werden. In den Sondervereinbarungen ist die Gewährleistungsdauer festgelegt.

Die Gewährleistungsphase gilt ab dem Datum der Abnahme oder 14 Arbeitstage nach Eingang der Schlussrechnung beim Kunden/AG.

1.12 Hinweise

Die Bringschuld der Badan Ausbau GmbH in Bezug auf den Gewährleistungsanspruch beschränkt sich für sämtliche Reparatur-, Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten rein auf die von unserem Unternehmen erbrachten und geleisteten Arbeiten und im Schadensfall nicht darüber hinaus (ausschließlich auf die zum Zeitpunkt erfolgten Arbeiten). Es wird keine Gewährleistung für Arbeiten übernommen, die nicht von unserem Unternehmen durchgeführt wurden oder welche noch zusätzlich an Objekten zu erledigen sind. Es wird auch keine Gewährleistung für Arbeiten übernommen, die im Vorhinein von unserem Unternehmen davon ausgeschlossen wurden.

Die Badan Ausbau GmbH behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden umgehend auf unserer Homepage (https://badanausbau.de/agb/) Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Verfügung gestellt. Widerspricht ein Kunde der AGB nicht gelten die AGB-Regelungen als angenommen. Tritt eine Bestimmung der AGB aufgrund einer Änderung außer Kraft, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

1.13 Haftungshinweis

Alle Angaben auf den Seiten der Badan Ausbau GmbH wurden möglichst sorgfältig überprüft. Auch bei aller Sorgfalt kann eine Haftung oder Garantie auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Daten nicht übernommen werden. Dies gilt auch für alle anderen Internetseiten, auf welche mit Hyperlinks verwiesen wird. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Sämtliche Inhalte sowie der Aufbau der Homepage der Badan Ausbau GmbH sind urheberrechtlich geschützt.

1.14 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand der Badan Ausbau GmbH, Alzeyer Straße 64, 65934 Frankfurt am Main, ist immer in Frankfurt am Main, Deutschland – Erfüllungsortes § 29 ZPO. Bei Auftragserteilung akzeptiert der Arbeitgeber/Auftraggeber den Gerichtsstand unseres Unternehmens.